Schwerpunkt von Kapitel 2 ist der EU AI Act: Behandelt werden der räumliche, sachliche, und persönliche Anwendungsbereich. Den roten Faden bildet ein generisches Prüfungsschema, das die Vorgaben des EU AI Acts systematisch strukturiert. Darunter die Definitionen von KI-Systemen und KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, Verbote und Risikoklassen sowie verschiedene Akteur-Typen und (Transparenz-)Pflichten.
Der Darstellung des Prinzips von „Regel-Ausnahme“ und „Rückausnahme“ kommt beim EU AI Act eine wichtige Rolle zu. So gibt es diverse Bereichsausnahmen inkl. (dynamischer) Erleichterungen und Rückausnahmen. Beispiele sind die private oder rein wissenschaftliche Nutzung von KI-Systemen sowie freie und quelloffene KI-Systeme sowie sich verändernde Unternehmensgrößen.

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