AIO – die vielleicht besten Infos zum EU AI Act

AIO – die vielleicht besten Infos zum EU AI Act

Infos zum EU AI Act gibt es viele. Zum „Goldstandard“ zählen die vielen frei zugänglichen Informationen von AIO auf LinkedIn. Dahinter stehen LLM Ben Hanssen und sein Team. AIO ist auch ein führender Anbieter von Zertifizierungen zum „AI Officer“.

Welche Wissensangebote zum EU AI Act sollte man kennen? Auch als angehender Jurist*? Auf jeden Fall die vielen frei zugänglichen Inhalte von AIO auf LinkedIn und der AI-Officer-Website:

  • Man findet viele der hier empfohlenen Infos von LLM Ben Hansen zum EU AI Act auch ohne Registrierung frei zugänglich auf LinkedIn. Weitere (freie) Inhalte sind direkt auf der Website von AIO zu finden.
  • Der Mehrwert der Inhalte ist nicht nur die Prägnanz der Videos, Übersichten und Fachbeiträge. Mehrwert bietet auch die Möglichkeit, die Inhalte auf LinkedIn zu kommentieren oder Fragen dazu zu stellen. Fast immer gibt es wertige und weiterführende Antworten.
  • Die vielen Feedbacks auf LinkedIn geben darüber hinaus einen wichtigen Einblick in die Themen, welche in der Praxis von großer Bedeutung sind. Gleiches gilt für die Kurz-Webinare, die AIO regelmäßig zur kostenfreien Teilnahme anbietet.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn es einen relevanten Lesetipp zu allerlei Themen rund um KI-Regulierung und EU AI Act gibt, von denen man zumindest schon mal gehört haben sollte, dann sind es die vielen freien Infos von AIO und LLM Ben Hansen.

Wer das Gesamtpaket aller weiteren (nicht kostenfreien) Inhalte von AIO beziehen möchte, kann dies durch Zertifizierung als „AI Officer“ erreichen. Die AIO-Zertifizierungs-Angebote richten sich jedoch in der Regel an Praktiker. Mehr Infos findet man hier.

Nachfolgend einige Screenshots von typischen Inhalten, die AIO zum EU AI Act und angrenzenden Themen frei zur Verfügung stellt (Klicks auf Bild 1 & 3 führen zu den dazugehörigen Beiträgen, Bild 2 kann mit Klick vergrößerst werden)!

Kategorie:

Inhalte des Beitrags, u.a.:

  • Übersichten zum EU AI Act
  • Videos und Prüfungsschemata
  • Rechtspraxis und Webinare

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.