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    Prüfungskorrektur als Hochrisiko-KI?

    Mehrere deutsche Universitäten verproben das Korrigieren von Prüfungen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz. Dies ist erlaubt und zu begrüßen. Es handelt sich allerdings um Hochrisiko-KI i.S.d. KI-Verordnung. Der folgende Beispielsfall verdeutlicht, weshalb das so ist. Auch die Konsequenzen werden skizziert. I. Sachverhalt: Universität U betreibt im Juli 2025 (zunächst probeweise) eine KI zur „Co-Korrektur“ von

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