Die Schnittstellen der KI-Verordnung zum allgemeinen Recht werden in Kapitel 3 dargestellt. Wichtig ist dabei, dass die KI-Verordnung zwar grds. ein horizontales Gesetz ist, aber z.T. auch spezifische Vorgaben für allgemeine Gesetze beinhaltet.
Bedeutung kommt u.a. der Differenzierung von abstrakten und konkreten Risiken sowie Rechtsgutverletzungen und Schäden zu: Je nachdem, welchen Grad ein Risiko im Einzelfall erreicht, können an den Schnittstellen andere Rechtsfolgen eintreten. Die jeweiligen Schnittstellen der KI-Verordnung zu Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht werden in den Kapiteln 4-6 vertiefend dargestellt.

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