In Kapitel 4 werden die Schnittstellen des EU AI Acts zum Zivilrecht dargestellt. Zu nennen sind Themen wie die Nichtigkeit nach §§ 134/138 BGB im Fall verbotener KI-Praktiken. Auch im Gewährleistungsrecht der §§ 327 ff BGB sowie den allgemeinen und besonderen Sorgfaltspflichten im Deliktsrecht (§§ 823 ff BGB) kann der EU AI Act von Bedeutung sein. Gleiches gilt für das Arbeitsrecht als auch das Urheber- und Wettbewerbsrecht.

Weitere Themen sind der Einsatz von KI-Agenten u.a. beim Versenden von Emails oder beim Shopping. Untersucht wird zudem die Frage, welche Rolle die nicht verabschiedete KI-Haftungsrichtlinie spielen könnte. Am Beispiel der Analogie wird verdeutlicht, dass es (nicht nur) in dieser Hinsicht nach wie vor diversen Klärungsbedarf gibt.

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