Kapitel 5
Kapitel 5 behandelt die Schnittstellen der KI-Verordnung zum Strafrecht. Differenziert wird zwischen Pflichtverletzungen, KI-basierten Straftaten sowie Fragen der Zurechnung (falls eine KI in strafrechtlich relevanter Form autonom agieren sollte). Den Verantwortlichkeiten innerhalb komplexer KI-Wertschöpfungsketten und dem Grundsatz in dubio pro reo kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Ein wichtiger Inhalt ist der 2024 vom Bundesrat empfohlene § 201b StGB. Er soll dem Schutz von Persönlichkeitsrechten dienen, u.a. im Fall von Deepfakes. Trotz Regelungslücke ist die Norm bislang nicht verabschiedet. Der Paragraf sieht (ähnlich und doch anders wie Art. 50 EU AI Act) die Wahrnehmung berechtigter Interessen als Rechtfertigungsgrund im Fall KI-basierter Inhalte vor, die echt wirken können (u.a. Kunst- und Satirefreiheit). Der Einsatz von Deepfakes durch Strafverfolgungsbehörden ist ebenfalls relevant, da die KI-Verordnung diesen Fall explizit regelt.
Last but not least spielt das Strafrecht auch im Rahmen der Verbote von Art. 5 EU AI Act eine Rolle – z.B. bei der biometrischen Gesichtserkennung durch Justiz bzw. Strafvollzugsbehörden. Hier gilt es, alle Vorgaben der KI-Verordnung zu kennen und zu beachten.

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