Der Legal Tech Verband und TalentRocket haben den AI Report 2025 veröffentlicht. Darin wird die These vertreten, dass (angehende) Juristen* künftig mehr Interdisziplinarität benötigen wprden. Das gelte auch dann, wenn man sich nicht auf KI-Recht spezialisieren würde. Was ist davon zu halten?
Der AI Report kann unter dem nachfolgenden Link downgeloaded werden:
https://www.legaltechverband.de/wp-content/uploads/2025/06/TalentRocket_LegalTechVerband_AI_Report.pdf
Worum geht es im AI Report 2025?
- Es werden 10 Experten aus dem Bereich Recht und KI qualitativ befragt zu Zukunftstrends und Notwendigkeiten befragt..
- Der Bericht enthält insbesondere Einschätzungen zur Veränderung der rechtlichen Arbeitsweise in Zukunft.
- Ergänzend enthält der Bericht auch Thesen zur Notwendigkeit der Veränderung der Juristischen Ausbildung im KI-Zeitalter.
Welche Thesen werden zur juristischen Ausbildung vertreten?

Bild: Screenshot von AI Report 2025
Unter anderem werden die folgenden drei Thesen in der Studie näher beleuchtet:
- Veränderung der Rollen von Jurist:innen durch KI: Die Integration von KI wird die Aufgaben von Anwält:innen transformieren: Sie werden verstärkt als strategische Berater:innen agieren und weniger in der traditionellen, schriftsatzorientierten Arbeit tätig sein.
- Neue Berufsbilder und interdisziplinäre Zusammenarbeit: KI führt zu neuen Berufsbildern wie Legal Engineers, AI Officers und Innovation Manager:innen. Die Zusammenarbeit zwischen Jurist:innen, Technik und Wirtschaftsexpert:innen wird immer wichtiger.
- Reformbedarf in der juristischen Ausbildung: Die juristische Ausbildung muss an die digitalen und technologischen Herausforderungen angepasst werden. Es sollte ein stärkerer Fokus auf Methodenkompetenz, digitale und interdisziplinäre Fähigkeiten gelegt werden.
Welche Rolle spielen die interdisziplinären Fähigkeiten?
Ein Punkt erscheint besonders relevant: Juristen müssen im KI-Zeitalter weit über das rechtliche Silo hinaus interdisziplinäre Themen verstehen und gestalten können. Die folgende Übersicht der Studie verdeutlicht entsprechende Zusammenhänge.

Bild: Screenshot von AI Report 2025
Die Übersicht bringt viele Aspekte auf den Punkt. Das gilt auch für das Erfordernis, Soft Skills stärker auszuprägen als bisher. Dies ist konsequent, denn um interdisziplinäre Eigenschaften entwickeln zu können, ist die nicht-juristische Kommunikationsfähigkeit besonders wichtig.
Wie hoch ist der subjektiv wahrgenommene Reformdruck?
Die Inzidentaussage der Thesen ist, dass nicht nur hoch spezialisierte KI-Rechtler interdisziplinäre Skills aufbauen müssen, sondern mehr oder weniger alle Juristen. Aber warum sollte das der Fall sein?
Um diese Frage beantworten zu können, ist eine aktuelle Umfrage von durchaus hoher Relevanz: Die bayerische Anwaltschaft hat 2024 zusammen mit LTC und NOERR eine Erhebung zur Nutzung von KI in Anwaltskanzleien veröffentlicht.


Bild: Umfrage zur KI-Nutzung der bayerischen Anwaltschaft
Die Ergebnisse lassen aufhorchen: Vor allem Großkanzleien nutzen KI im B2B-Sector. Einzelanwälte mit B2C-Schwerpunkt deutlich seltener. Weiterhin interessant: Gerade unter jüngeren Juristen scheint KI im rechtlichen Kontext deutlich weniger genutzt zu werden als man erwarten sollte. Wie es scheint, ist der subjektive Handlungsdruck, sich mit KI und Interdisziplinarität auseinanderzusetzen, gar nicht so groß wie man vermuten sollte. Vor allem bei den jüngeren Anwälten.
Wieso ist Interdisziplinarität trotzdem von großer Bedeutung?
Die hier zu stellende Frage sollte nicht lauten, ob man einen subjektiven Handlungsdruck verspürt, sich mit interdisziplinären KI-Themen zu befassen. Wichtig ist vielmehr, ob und wie weit in der Gesellschaft Juristen benötigt werden, die nicht nur ihr rechtliches Silo beherrschen, sondern auch darüber hinaus interdisziplinäre gut aufgestellt sind.
Das größte Problem dürfte für viele Juristen gerade in der Ausbildung darin liegen, sich dem Thema KI trotz massiv wachsender Praxisrelevanz angemessen zu widmen und einen Einstieg zu finden. In der Ausbildung werden sich nicht wenige fragen: „Ist das Thema examensrelevant?“ Wenn kein eindeutiges „Ja!“ erfolgt, wird das Thema erst einmal zur Seite gelegt. Anwälte könnten wiederum sagen: „Gib mir einen zahlenden Kunden, dann arbeite ich mich auch ins Thema ein.“
Durch diese und ähnliche Muster bewegen sich die reale und die juristische Welt potenziell immer weiter auseinander. Doch die Fragen, die Juristen zu KI und Recht zu beantworten haben, sind nur zum Teil rechtlich. Immer öfter sind es Lebensfragen die mit KI zu tun haben. Sie beurteilen zu können, setzt nicht nur Rechtskenntnis, sondern auch KI-Verständnis voraus.
Um es mit einem Vergleich zu formulieren:
- Es ist durchaus von Vorteil, wenn ein Jurist im Hinblick auf die Haftung nach § 833 BGB aufgrund seiner Lebenserfahrung beurteilen kann, was ein „Kampfhund“ ist und was ihn so gefährlich macht und welcher Unterschied zu einem „Schoßhündchen“ besteht.
- Da bei KI u.a. die Haftung nach § 833 BGB analog diskutiert wird, ist es m.E. von Vorteil, KI nicht nur theoretisch und oberflächlich, sondern auch tiefergehend zu verstehen – wann ist sie ein geselliger „Schoßhund“, wann ein „Kampfhund“?
- Und das gilt nicht nur im B2B-Kontext, sondern auch bei Fragen des Arbeitsrechts, des Verbraucherrechts, des Medizinrechts, des Steuerrechts, des Sozialrechts u.V.m.
Was könnte Karl Engisch dazu sagen?
Karl Engischs berühmtestes Werk, „Einführung in das juristische Denken“, hat über Generationen hinweg die Logik und Methodik der Rechtswissenschaft geprägt. Für ihn war die Rechtswissenschaft kein in sich geschlossenes System, sondern eine Disziplin, die sich in einem ständigen Spannungsverhältnis zwischen dem Gesetz (Norm) und dem Lebenssachverhalt (Realität) befindet.
Juristen müssen die tatsächlichen Lebenssachverhalte und die ihnen zugrunde liegenden gesellschaftlichen Zusammenhänge verstehen, um das Recht richtig anwenden zu können. Die Jurisprudenz arbeitet mit Vorstellungen über die soziale Wirklichkeit. Daher ist das Wissen über die Wirklichkeit für die Rechtsgewinnung von höchster Relevanz. Dies erfordert per definitionem einen Blick über den Tellerrand der reinen Rechtsdogmatik hinaus.
Fazit: KI ist Lebensrealität. Sie ist überall. Schon jetzt verändert sie in rasender Geschwindigkeit die Realität. KI ist ihrerseits in höchstem Maße vernetzt und interdisziplinär. Genau das macht es notwendig, dass auch Juristen in der Lage sind, die hohe Vernetzung der Realität nicht nur theoretisch zu verstehen. Mehr Interdisziplinarität ist für Juristen diesbezüglich weit mehr als nur nice to have. Michael Gorbatoschow soll gesagt haben: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“. Das könnte künftig auch für viele Juristen gelten.
Bezug zum Skript „Grundwissen-KI-Recht“ u.a.: Einleitung u. Anhang
Inhalte des Beitrags, u.a.:
- Berufliche Zukunft
- Sinn von Dissertationen
- Zeitvergeudung durch juristische Ausbildung
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
